Tesla-Fabrik: Umweltverbände sehen Wasserversorgung von Berlin in Gefahr

Elon Musks Gigafactory in Brandenburg wird so viel Wasser verbrauchen wie eine Kleinstadt. Das bedroht auch Berlin, sagen Umweltverbände – und klagen.

Die Tesla-Fabrik in Brandenburg
Die Tesla-Fabrik in BrandenburgZB

Die Tesla-Gigafactory von Elon Musk in Grünheide wird etwa so viel Wasser verbrauchen wie eine Kleinstadt. Doch die Region in Ostbrandenburg leidet schon jetzt unter Wassermangel. Trotzdem soll für das Wasserwerk Eggersdorf die Fördermenge um 1,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr erhöht werden. Dagegen haben die Umweltverbände Nabu und Grüne Liga geklagt und vor dem Verwaltungsgericht auch recht bekommen. Trotz dieses Erfolgs wollen sie das Urteil so nicht akzeptieren. „Wir haben am Montag den Antrag auf Zulassung einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gestellt“, sagte Nabu-Geschäftsführerin Christiane Schröder am Dienstag.

Die Umweltverbände gehen davon aus, dass dieser Rechtstreit auch für die Wasserversorgung in Berlin wichtig sein könnte. Denn es geht grundsätzlich um Fragen der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser in der gesamten Region östlich von Berlin – die aus Sicht der Verbände langfristig gefährdet sei. Denn wegen des Klimawandels fällt immer weniger Regen und es bildet sich im Boden immer weniger Grundwasser. Außerdem sei der Wasserverbrauch zum Beispiel in Brandenburg in den vergangenen zehn Jahren auch noch um 25 Prozent gestiegen.

Die Zusammenhänge mit Berlin erklärte Marten Lange-Siebenthaler vom Nabu. Der Einzugsbereich des Wasserwerks Friedrichshagen ganz im Osten Berlins grenzt direkt an die Bereiche zweier Werke in Brandenburg. „Die konkurrieren unmittelbar miteinander“, sagte er. Und wenn in einem Gebiet mehr gefördert werde, beeinflusse dies auch die Grundwassermengen bei den Nachbarn.

Fünf Wasserwerke im Osten konkurrieren

Er verwies auf ein Gutachten von 1977, als das Wasserwerk von Eggersdorf neu war und festgelegt wurde, dass dort nur 6900 Kubikmeter Wasser pro Tag gefördert werden dürfen. „Wegen der Konkurrenz zu Friedrichshagen“, sagte er. Schon damals seien die Fördermengen begrenzt worden, obwohl es 1977 noch keinen Klimawandel gab und sich damals viel mehr Grundwasser neu gebildet hat.

„Statt sich nun auf den Klimawandel einzustellen und weniger Wasser zu fördern, soll die Menge nun auf 10.300 Kubikmeter pro Tag erhöht werden.“ In der gesamten Region im Osten würden sogar fünf Wasserwerke in Konkurrenz stehen.

Tesla will in Grünheide pro Jahr 500.000 Elektroautos bauen. Die erste europäische Gigafactory des US-Konzerns wurde auf einem Gewerbegebiet errichtet, in dem zuerst ein Kiefernforst gefällt werden musste. Nun will Tesla das Areal massiv erweitern. Das Problem ist, dass sich das Fabrikgelände zu großen Teilen in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet.

Das Hauptproblem ist nach Ansicht der Verbände, dass all die grundsätzlichen Fragen im Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) keine Rolle gespielt hätten. „Unsere Aufgabe ist es, dass wir in diesem ganzen Prozess der Wassernutzung eine gesellschaftliche Transparenz einfordern, um die Fragen, die in den nächsten Jahrzehnten auf uns zurollen, mit den Bürgern zu klären“, sagte Michael Ganschow von der Grünen Liga.

Bisher ist Tesla nur an einem Verfahrensfehler gescheitert

Bei der ersten Verhandlung hat das Gericht die Erhöhung der Fördermengen nicht wegen solcher grundlegenden Probleme abgelehnt, sondern wegen einer Formalie: Bei der Genehmigung sei die Bevölkerung nicht ausreichend einbezogen worden. Doch das holt das Amt nun nach.

Wenn dieser sogenannte Verfahrensfehler geheilt ist, wie es Juristen nennen, würde das Urteil rechtskräftig werden und es darf mehr Wasser gefördert werden. „Deshalb wollen wir eine Berufung erreichen“, sagte Torsten Deppner, Anwalt der Umweltverbände.

Aus seiner Sicht habe das Landesamt zentrale Punkte des Naturschutzrechtes verletzt. „Die Erhöhung der Fördermengen würde eine potenzielle Gefährdung des nahen FFH-Gebietes darstellen, das vom Wasserzugang abhängig ist.“ Diese Flora-Fauna-Habitats-Gebiete haben in Europa den höchsten Schutzstatus. Künftig könnte in den Schutzgebieten weniger Wasser bereitstehen und sie könnten sogar trockenfallen.

Dabei gilt für FFH-Gebiete grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Das heißt: Keine Entscheidung darf dazu führen, dass sich die Lage vor Ort negativ entwickelt. Außerdem sei für FFH-Gebiete vor einer solchen Entscheidung immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. „Die ist aber nicht erfolgt“, sagte der Anwalt. Obwohl dort der strengste Prüfmaßstab vorgegeben sei, den es europarechtlich gebe.

„Das ist alles nicht untersucht worden“, sagte Deppner. Eine solche Prüfung dürfe das Amt nur dann weglassen, wenn es keinerlei vernünftige Zweifel daran gebe, dass es keine Beeinträchtigung gibt. Die Zweifel gebe es aber sehr wohl.