Wahlwiederholung in Berlin? Wenn ja, dann dank freier Medien

Veröffentlicht am

Vor wenigen Tagen hatte Marcel Luthe, der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance-Gewerkschaft,

eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen beim Bezirkswahlamt wegen Wahlmanipulation gestellt und die Nachricht darüber an verschiedene freie Medien geschickt, samt einem Protokoll aus einem Wahllokal, das die kriminellen Manipulationen, die stattgefunden haben, festgehalten hat.

Vor allem Tichys Einblick ist zu verdanken, dass der Stein endlich ins Rollen kam und der Wahlskandal der Vergessenheit entrissen wurde. Dank der Recherchen, die das Blog sofort eingeleitet hat, konnte der Verdacht erhärtet werden, dass es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Versagen handelte und die bekannt gewordenen Fälle nur die Spitze des Eisbergs bedeuten.

Das konnten Politik und Medien nicht länger ignorieren.

Was die Bundestagswahl, die in Berlin zeitgleich mit der Landtagswahl stattfand, betrifft, sah sich Bundeswahlleiter Georg Thiel in der Anhörung des Wahlausschusses des Bundestages gezwungen zu beantragen, die Bundestagswahlen in sechs von 12 Berliner Bundestagswahlkreisen zu wiederholen. Das heißt, in der Hälfte aller Wahlkreise müsste neu gewählt werden.

Thiel ließ an Deutlichkeit über die Qualität der Organisation der Bundestagswahl, die gemeinsam mit Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen stattfand nichts zu wünschen übrig:

“Hier ist ein komplettes systemisches Versagen zu sehen…Was muss noch passieren, dass wir Wahlen als wiederholungsfähig oder rechtswidrig sehen?” „Wahlwiederholung in Berlin? Wenn ja, dann dank freier Medien“ weiterlesen

The Deal: Ein beklemmender Blick in eine nicht mehr ferne Zukunft

Veröffentlicht am

Von Gastautor Ramin Peymani

Am Wochenende war ich zu einer Welturaufführung eingeladen. In Anwesenheit der Hauptdarstellerin konnte ich den zum ersten Mal gezeigten Film „The Deal“ sehen. Die nur unzureichend mit dem Genre Science Fiction beschriebene Geschichte lässt mich seither nicht mehr los. Handelt es sich bei dem Meisterwerk der Produzenten von „Independence Day“ wirklich nur um eine Fiktion? Verstörend real wirkte das Gezeigte angesichts der letzten beiden Jahre, und mich beschlich das Gefühl, hier werde eine düstere Zukunft beschrieben, von der wir nicht mehr weit entfernt sind. Auch wenn der Film erst in einigen Monaten in die deutschen Kinos kommen dürfte, möchte ich Ihnen den englischsprachigen Trailer nicht vorenthalten. Die Handlung spielt in der Zeit nach einer Pandemie, die sich die Regierung zunutze gemacht hat, um ihren Bürgern strenge Gesetze zu verordnen. Kern des post-pandemischen Regelwerks ist der „Deal“. Wer ihn mit der Regierung schließt, hat 20 Jahre lang Ruhe, vor allem aber Zugang zu den staatlichen Leistungen, einer Krankenvollversicherung, dem Wohnungsmarkt und einer ausreichenden Lebensmittelversorgung. Wer sich dem „Deal“ verweigert, fristet ein Dasein in Armut, staatliche Repressalien inbegriffen. Die Gesellschaft ist tief gespalten, die Lager stehen sich feindlich gegenüber. Heruntergekommene, aufgegebene Stadtbezirke, in denen marodierende Gangs Jagd auf Menschen machen, gehören zum Alltag. Es ist eine trostlose Szenerie ohne jede Perspektive. Hoffen dürfen nicht einmal diejenigen, die sich auf den „Pakt mit dem Teufel“ eingelassen haben: Nach 20 Jahren sorgt der implantierte Chip für ihren programmierten Tod, weil sie nach Ansicht der Regierung die knappen Ressourcen der Erde dann lange genug für sich beansprucht haben.

Die Herrschenden gängeln die Menschen, legen ihnen gnadenlose Regeln auf und sanktionieren jegliche Verweigerung des Gehorsams auf das Schärfste

Die perfekt in Szene gesetzte Produktion entfaltet ihre große Wirkung nicht nur aus der beklemmend realitätsnahen Geschichte, sondern vor allem aus dem Zusammenspiel hervorragender Schauspieler, allen voran Emma Fischer. Sie ist der neue Stern am Kino-Himmel, und man wird sie noch in vielen großen Rollen sehen. Die Britin spielt die junge Analyn, die einfach nicht akzeptieren will, dass eine Regierung ihre Mutter und alle anderen Menschen dazu zwingt zu sterben, um Ressourcen zu sparen, während die Herrschenden selbst in einem abgeschirmten Viertel in Saus und Braus leben. Doch was kann sie tun? Es ist das jahrtausendealte Gefühl der Ohnmacht der Massen gegenüber der Obrigkeit, die für sich ganz eigene Regeln definiert und die Wandlitzer Annehmlichkeiten als ihr gottgegebenes Recht betrachtet. Die Herrschenden gängeln die Menschen, legen ihnen gnadenlose Regeln auf und sanktionieren jegliche Verweigerung des Gehorsams auf das Schärfste. Freiheit gibt es nur noch auf dem Papier und nur noch auf Zeit. Sie wird mit dem sicheren Tod erkauft. Noch sind wir gottlob nicht so weit, aber einige Schritte haben wir auf dem Weg dorthin bereits zurückgelegt. Corona hat diese Zeitenwende eingeläutet und es gehört längst zur „neuen Normalität“, dass niemand mehr die bis vor wenigen Jahren noch geltenden Bürgerrechte komplett beanspruchen darf, der sich nicht dem „Deal“ der Regierenden verschrieben hat, sich impfen zu lassen. Wer sich verweigert, bleibt außen vor oder muss unangenehme Prozeduren über sich ergehen lassen. Erst recht gilt dies für das Verlassen des Landes. Zwar wurden die Regeln nun gelockert, doch strickt die Politik bereits an den Verschärfungen für den Herbst. Die Affenpocken sollen es richten, weil eine neue Bedrohung gebraucht wird. „The Deal: Ein beklemmender Blick in eine nicht mehr ferne Zukunft“ weiterlesen

Die Affenpocken- Ein Planspiel der Münchener Sicherheitskonferenz 2021!

Veröffentlicht am

Kaum eignet sich Covid19 nicht mehr richtig zum Panikmachen, tauchen die Affenpocken auf, pünktlich zum 15.Mai 2022, so wie auf der Münchner Sicherheitskonferenz im März 2021 als Planspiel angenommen. Zwar gibt es erst 6 Fälle in ganz Deutschland und die Risikogruppe ist diesmal auf sexuell Hyperaktive beschränkt – aber das Panikpotential ist erheblich.

Nachzulesen ist das Ganze im Abschlusspapier der Konferenz:

„Strengthening Global Systems to Prevent an Respond to High-Cosequence Biological Threats”

(https://www.nti.org/wp-content/uploads/2021/11/NTI_Paper_BIO-TTX_Final.pdf)

Hier die beiden wichtigsten Seiten daraus: „Die Affenpocken- Ein Planspiel der Münchener Sicherheitskonferenz 2021!“ weiterlesen

Einer macht den Staatsstreich und der andere macht ihn möglich

Veröffentlicht am

Ein paar Bemerkungen zum Revolutions-Deal zwischen dem Russen Wladimir Uljanow (Lenin) und dem Deutschen Kurt Riezler

Von Gastautor Helmut Roewer

In diesem Artikel beschreibe ich die beiden entscheidenden Männer der sowjetischen Oktoberrevolution 1917: Lenin und Riezler. Um mit Lenin zu beginnen. Den kennt jeder. Ohne ihn hätte es die Große Sozialistische Oktoberrevolution nicht gegeben. Das weiß man. Aber wer war Riezler? Ohne ihn hätte es zwar den Sozialisten Wladimir Iljitsch Uljanow, aber den erfolgreichen Revolutionär Lenin nicht gegeben. Warum das so ist, und wer er war, habe ich hier aufgeschrieben.

Der kaiserlich deutsche Beamte Dr. phil. Kurt Riezler war ein persönlicher Mitarbeiter des von 1909 bis 1917 amtierenden deutschen Reichskanzlers Theobald von Bethmann Hollweg. Riezler war zuständig für Pressesachen. Gleich nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Sommer 1914 kam eine andere Funktion hinzu. Er wurde Referent des Reichskanzlers für die politische Kriegführung.

Hinter der geheimnisvollen Bezeichnung verbarg sich die im September 1914 in der Reichleitung entwickelte Strategie, politisch etwas Durchgreifendes tun zu müssen, damit Deutschland den Krieg nicht mit Pauken und Trompeten verliere. Denn nur einen Monat nach der Kriegseröffnung war die bittere Erkenntnis gereift, dass der Zweifrontenkrieg nach dem Rückzug an der Marne militärisch nicht mehr zu gewinnen war. Dies war nicht etwa die einsame Ansicht des notorischen Zivilisten Bethmann, sondern auch der soeben installierte neue deutsche Generalstabschef Erich von Falkenhayn stimmte dem zu. Es müsse mindestens einer der Kriegsgegner – Frankreich oder Russland – aus der Phalanx der Feinde mit nicht-militärischen Mitteln herausgebrochen werden.

Das sagte sich leichter als getan. Es wurde nach beiden Seiten versucht: Überredung, Bestechung, verdeckte Einflussnahme, Sabotage. In Frankreich wäre das im Frühjahr 1917 um ein Haar geglückt, in Russland hingegen sah es nach vielversprechenden Anläufen zur selben Zeit finster aus. Dort hatte die Februarrevolution 1917 stattgefunden. Sie brachte mit massiver englischer Hilfe den Sturz des Zaren und eine Regierung an die Macht, die eisern gewillt war, den Krieg gegen Deutschland an der Seite der Westalliierten fortzuführen.

In dieser Situation konzentrierte sich die Reichsleitung auf den in der Schweiz lebenden Bolschewiki-Chef Wladimir Uljanow, den sie seit Herbst 1914 mit größeren Beträgen für seine zersetzende Kriegsbeendigungspropaganda gesponsert und dafür gesorgt hatte, dass seine Pamphlete nach Russland gelangten. Riezler und seinen Mit-Konspirateuren im Auswärtigen Amt war klar, dass ihnen nunmehr ein aus der Emigranten-Ferne der Schweiz salbadernder Lenin nichts mehr nütze war, sondern der Mann musste, um sich im deutschen Sinne auszuwirken, an den Ort des Geschehens und dort die Macht um jeden Preis an sich bringen. Deswegen würde man Lenin quer durchs Deutsche Reich  und via Schweden nach Sankt Petersburg (damals: Petrograd) durchschleusen.

Den deutschen Planern war zunächst nicht bewusst, dass dem russischen Revolutionär die eigene marxistische Doktrin im Wege stand. Nach deren ehernen Regeln musste im feudalen Russland zunächst ein Umsturz stattfinden, der den Kapitalismus an die Macht brachte, welcher dann nach geraumer Zeit durch die sozialistischen Massen beiseite gefegt werden würde. So stand es bei Marx, und so hatte es Lenin ungezählte Male wiederholt. Was die deutschen Schleuser und Geldgeber wollten, war etwas anderes: Nach deren Willen – von der Marxschen Theorie nicht angekränkelt – sollte Lenin sich möglichst rasch nach Eintreffen an die Macht putschen. Geld spielte keine Rolle.

Beide Seiten verkehrten, weil sie um ihren Ruf besorgt waren, über Mittelsmänner. Beim Hin und Her der Reisevorbereitungen und der Absprache der Bedingungen kam offenbar ans Licht, dass man aneinander vorbei redete. Mittlerweile war indessen – die Zeit drängte – das Praktische des Transits so weit gediehen, dass der Lenin-Zug – aus Tarnungsgründen angereichert um zwei Dutzend schweizerische Exil-Russen – abfuhr und mit höchster Eile durch Deutschland dampfte. Doch es ging nicht stracks nach Saßnitz, wo die Schweden-Fähren abfuhren, sondern der Zug fuhr nach Berlin hinein, wo er mehrere Tage, gut bewacht, auf einem Nebengleis des Potsdamer Bahnhofs abgestellt blieb. „Einer macht den Staatsstreich und der andere macht ihn möglich“ weiterlesen

Das Verfassungsgericht als grundrechtsschaffende Gewalt?

Veröffentlicht am

Verfassungsgerichte in Demokratien haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Gewalt die Grundrechte der Menschen nicht verletzt. Es zeichnet sich aber weltweit eine Tendenz ab, dass Verfassungsgerichte als letzte richterliche Instanz selbst mit ihren Entscheidungen und Urteilen stark in eben diese Grundrechte eingreifen und zum Teil sogar neue Grundrechtsgehalte schaffen.

Diese Tendenz ist auch in Deutschland zu beobachten. Sie hat sich in den letzten Jahren enorm verstärkt. Die Frage, die sich besonders am Tag des Grundgesetzes stellen sollte, ist, ob das noch mit den demokratischen Grundsätzen vereinbar ist. Die Gesetze sollten in den Parlamenten gemacht werden. Nur die sollten neue Grundrechte schaffen dürfen und die Hürden sind mit Recht sehr hoch.

Verfassungsgerichte der Welt, auch das deutsche, reagieren immer häufiger auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die schnell voranschreitenden Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, speziell die der Informationsvermittlung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe traf zum Beispiel Entscheidungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum oder dem Recht auf Vergessen.

Das Gericht ging bei seinen Entscheidungen offensichtlich davon aus, dass im Grundgesetz die einzelnen Rechte nicht abschließend geregelt sind.

In jüngster Zeit werden aber auch Entscheidungen getroffen, die weit über das Grundgesetz hinaus gehen, bzw. die Grundrechte einschränken. Die gravierendsten Beispiele sind die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz und zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, beide gefällt vom Ersten Senat unter dem Vorsitz von Merkel-Protegé Harbarth. „Das Verfassungsgericht als grundrechtsschaffende Gewalt?“ weiterlesen

Komplexität kennt kein Gebot

Veröffentlicht am

Von Gastautor Ulrich Vosgerau

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angeblichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Beschl. v. 27. April 2022, 1 BvR 2649/21) war – leider – vorhersehbar. Denn das Gericht hatte sich schon im zugehörigen einstweiligen Anordnungsverfahren (Beschl. v. 10. Februar 2022, gleiches Az.) darauf festgelegt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn nicht nur sei die „Impfung“ nach Ansicht der seitens des Gericht angehörten Experten – es sind im wesentlichen dieselben, auf deren Rat sich auch schon Bundesregierung und Gesetzgeber bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stützten – effektiv und nebenwirkungsarm, sondern eigentlich bestehe auch gar keine Impfpflicht, da es z.B. betroffenen Ärzten ja freistehe, ihren Beruf für die nächsten Jahre aufzugeben. Letztere Wendung bereits aus der Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren (Rn. 21) hatte selbst bei impffrommen Verfassungsrechtlern ein gewisses Entsetzen ausgelöst. Auch die so pauschale wie fadenscheinige Nichtannahme praktisch aller übrigen Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „bereits unzulässig“ hatten selbst gewogene Beobachter des Bundesverfassungsgerichts kritisiert.

Wie eine Reaktion hierauf erscheinen nun die beiden Leitsätze der jetzigen Entscheidung, die sehr „grundrechtsfreundlich“ gehalten sind. Auch eine staatliche Maßnahme, die nur mittelbare oder faktische Wirkung auf die körperliche Unversehrtheit entfaltet – weil eben keine Impfpflicht als solche eingeführt, sondern den Ungeimpften erhebliche Nachteile, faktisch ein Berufsverbot, angedroht werden – sei einem unmittelbaren Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit als „funktionales Äquivalent“ gleichzustellen. Dennoch wird die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis als teilweise bereits unzulässig (einmal mehr!) und im übrigen unbegründet, zurückgewiesen. Der Eingriff in das Recht auf Leben und Gesundheit (zur Terminologie noch gleich!) sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Dies bedeutet, daß gegenläufige, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Interessen im konkreten Einzelfall die Grundrechte überwiegen.

Dabei gebraucht der Erste Senat – nicht zum ersten Mal – die grüne Gendersprache und spricht von den „Beschwerdeführenden“ (statt richtig von Beschwerdeführern, deren Funktion so richtig bezeichnet wäre und deren natürliches Geschlecht weder von Interesse ist noch seitens des Gerichts erforscht wird). Oder: „Die dort [nämlich bei der Ständigen Impfkommission] ehrenamtlich Tätigen sind Expertinnen und Experten“ (Rn. 139). Warum nur wundert sich ein Gericht, das sich – ohne jede gesetzliche Rechtfertigung – in einer linksaktivistischen Kunstsprache äußert, die bei jedem normalen Bürger instinktive Abwehrreflexe auslöst, über den fortschreitenden Verlust seines öffentlichen Ansehens?

Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist – ähnlich wie bereits dessen berühmter Klimaschutz-Beschluß vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) – im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft. „Komplexität kennt kein Gebot“ weiterlesen

Berliner Wahlfälschung

Veröffentlicht am

Bekanntlich leitete die Fälschung der Kommunalwahlen im Mai 1989 in der DDR den Zerfall des Arbeiter- und Bauernstaates ein. Zwar war allen Insassen (Joachim Gauck) des Landes klar, dass die 98,9% für die Liste der Nationalen Front, die regelmäßig als Wahlausgang gemeldet wurden, ein Phantasieprodukt waren, aber diesmal hatte man Beweise dafür in der Hand. Tausende Wähler waren damals zu den abendlichen Auszählungen gegangen und hatten sich die lokalen Ergebnisse notiert. Die wurden noch in der Nacht zu von der Opposition eingerichteten Sammelstellen gebracht und von dort in den Westen geschickt. Das Ergebnis ist bekannt.

Leider ist nicht zu hoffen, dass die Wahlfälschungen bei der Landtagswahl in Berlin eine ähnlich wachrüttelnde Wirkung haben werden. Trotz des Wahlchaos, Ausgabe falscher Stimmzettel, ihr zeitweiliges Fehlen, weil die Transporter im Berlin-Marathon feststeckten, frühzeitiges Schließen von Wahllokalen, blieb die Reaktion der Bevölkerung verhalten. Es gab einen kurzen Aufschrei in den Medien und jede Menge Einsprüche, das wars dann. Die Prüfung der Wahl wird erfolgreich auf die lange Bank geschoben, die Regierungskoalition hat trotz erheblicher berechtigter Bedenken, was ihre Rechtmäßigkeit betrifft, ihre Arbeit aufgenommen und seitdem wird durchregiert, als wäre nichts gewesen.

Nur einer gibt nicht auf: der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance-Gewerkschaft Marcel Luthe.

Er streitet nach wie vor aktiv für die Aufarbeitung des Skandals. Dabei findet er immer neue Beweise für Wahlfälschung.

Aus einem Von Luthe verschickten Wahlprotokoll geht hervor, dass im Wahllokal 20512 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Zweitstimme zum Berliner Abgeordnetenhaus die falschen Stimmzettel vorlagen – die für Charlottenburg-Wilmersdorf. Natürlich stehen auf diesem Wahlzettel andere Kandidaten als für Friedrichshain-Kreuzberg. Wer also die Liste einer Partei ankreuzte, wählte die Liste mit Kandidaten des Nachbarwahlkreises. Der Wahlvorstand im Wahlbüro bemerkte den Fehler bei den Wahlzetteln ziemlich früh. „Berliner Wahlfälschung“ weiterlesen

Das Verfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe der Politik

Veröffentlicht am

Je mehr über das Verfahren des Verfassungsgerichts in Sachen Impfpflicht bekannt wird, desto deutlicher wird, dass es sich nicht um einen isolierten Ausrutscher handelt, begründet in schlampiger Arbeit der zuständigen Richter. Nein, das Problem ist, dass unser oberstes Gericht, seiner Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und die Bürger vor willkürlichem Missbrauch durch die Politik zu bewahren, nicht mehr nachkommt. Kein Wunder, wer mit der Flugbereitschaft zum Essen mit der Ex-Kanzlerin fliegt, der handelt nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“

Schon die Tatsache, dass immer mehr Verfassungsbeschwerden einfach nicht angenommen werden, zeigt das Desinteresse der Richter, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen.

Im Falle der Impfpflicht hat der von Ex-Kanzlerin Merkel auf seinen Posten als Präsident des Bundesverfassungsgerichts gesetzte Stephan Harbarth, der gleichzeitig Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats ist, bereits im Februar den Kern dessen verkündet, was in der gestrigen Pressemitteilung zum Beschluss steht. Impfungen seien hochwirksam, Ärzte und Pfleger, die sich nicht impfen lassen wollten, könnten sich ja einen anderen Beruf suchen. Davon wollten Harbarth und Co. offensichtlich nicht abgehen, deshalb scheinen Sie die Argumente Der Kläger und die von ihnen eingereichten internationalen Studien, die etwas anderes besagen, nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

Die Richter haben nur die Experten angehört, auf die sich die Regierung gestützt hat. Eine Prüfung von deren Argumenten hat offensichtlich nicht stattgefunden.

Aber der Skandal geht noch tiefer.

Offensichtlich war den Richtern nicht ganz wohl, deshalb haben sie eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn. 167 aus der Impfpflicht ins Papier geschrieben: „Das Verfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe der Politik“ weiterlesen

Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz

Veröffentlicht am

Gestern, als ich schrieb, Corona soll eine Endlos-Geschichte werden, weil der Beschluss, die Pandemie nicht mit medizinischen, sondern mit politischen Mitteln zu bekämpfen, den Politikern ungeahnte Machtmittel in die Hand gegeben hat, die sie ungern wieder hergeben wollen, ahnte ich nicht, dass unser höchstes Gericht die Politik auf ihrem Weg zu Willkürmaßnahmen stärkt.

Heute kam die Meldung, dass das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz getroffen hat. In den gleichlautenden Meldungen von „Spiegel“ bis „Bild“ heißt es, das höchste deutsche Gericht hätte die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde von mehr als vierzig Klägern zurückgewiesen. Zur Begründung liest man lediglich, zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Gruppen vor einer Infektion zu schützen. Dies wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal.

Um der Politik zu Diensten zu sein, vernachlässigen die Karlsruher Richter, dass es nach wie vor nur bedingt zugelassene Vakzine gibt, die weder vor Ansteckung noch vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Aber auch wenn es bereits einen ordentlich zugelassenen, hochwirksamen Impfstoff gäbe, ist die Argumentation ein schwerer Angriff auf das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Nun kann es immer neue „schwerer“ wiegende Gründe geben, die körperliche Unversehrtheit des Menschen zu missachten, um „vulnerablen“ Gruppen zu helfen. „Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz“ weiterlesen

Corona soll nie mehr verschwinden!

Veröffentlicht am

Der Strategiewechsel von März 2020, die Corona-Pandemie nicht mit medizinischen, sondern mit politischen Mitteln zu bekämpfen, hat offensichtlich zur Folge, dass aus der Pandemie eine Endlosgeschichte werden soll. Jedenfalls, wenn es nach den Politikern geht.

Kürzlich fand eine Konferenz der Gesundheitsminister der Länder statt, in der auf eine „rechtzeitige Vorbereitung“ für eine neue Corona-Welle in Deutschland ab Herbst gedrungen wurde. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne, wörtlich: “Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen”. Deshalb müsse der Bund einen “Masterplan”, einschließlich der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes ausarbeiten und mit den Ländern abstimmen.

Das derzeitig gültige Infektionsschutzgesetz läuft bis zum 23. September. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Regelungen sind damit seit Anfang April weggefallen. Trotzdem sinken die Infektionszahlen täglich weiter, die unter den strengen Corona-Auflagen in nie dagewesene Höhen gestiegen waren. Ungeachtet dessen sollen wir ab Herbst zurück unter die Corona-Maßnahmen-Fuchtel.

Ein wichtiges Detail kam bei dieser Konferenz nicht zur Sprache. Die Aussage der Staatssekretärin Dittmar, dass „…eine differenzierte Bewertung… [der] Wirksamkeit der spezifischen Maßnahmen… nicht möglich sei, …[denn] es mangele offenbar an Quantität und Qualität der Daten.“ bedeutet nichts anderes, als dass die Politiker in den letzten zwei Jahren Maßnahmen verhängt haben, ohne die leiseste Ahnung zu haben, was diese eigentlich bewirken. Nun sollen die Maßnahmen im Herbst wieder in Kraft gesetzt werden, ohne auf Wirksamkeit überprüft worden zu sein. „Corona soll nie mehr verschwinden!“ weiterlesen