Bürgerrechtler oder ehemalige Bürgerrechtler?

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Von Gastautor Michael Beleites

Was wir zur Überwindung der Vertrauenskrise beitragen können

Noch vor zehn Jahren hatten die Bürgerrechtler der DDR einen durchweg guten Ruf: Sie waren diejenigen, die die 1989er Revolution auf den Weg gebracht und entscheidend für ihren gewaltfreien Verlauf gesorgt hatten. Durch ihren Mut und ihre Risikobereitschaft hatten im Herbst 1989 Hunderttausende ihre Angst verloren und waren für eine demokratische Zukunft auf die Straßen gegangen. Eine Erfolgsgeschichte. Oft eine Heldengeschichte. Liest man in den letzten Jahren von DDR-Bürgerrechtlern, so geht es meist um diejenigen unter ihnen, die sich auch heute kritisch zu Wort melden. Um Menschen, die „nach rechts abgedriftet“ oder „zur AfD übergelaufen“ seien. Um Bürger, die den „Klimaleugnern“ oder den „Coronaleugnern“ zugeordnet werden, zuweilen sogar den „Holocaustleugnern“. Wie ist diese Wendung zu verstehen?

Extreme Fallhöhe

Zunächst einmal hatten wir es tatsächlich mit einer Überhöhung zu tun. Was in den 1990er und 2000er Jahren über DDR-Bürgerrechtler geschrieben wurde, kam zumeist als Heldenepos daher: Wer gegen den SED-Staat gekämpft hatte, war immer auf der richtigen Seite. Er galt stets als Vorbild für die anderen, die weniger oder später mutig waren. Die Bürgerrechtler waren der Geschichte voraus – auf dem Weg zu einer rundum guten Geschichte. Was im Herbst 1989 auf den Straßen der untergehenden DDR gerufen wurde, hatte fortan einen quasi gesetzgeberischen Rang. Wir Bürgerrechtler gefielen uns so sehr in der Heldenrolle, dass es unter uns kaum jemanden störte, dass – ebenso wie die DDR und die Stasi – auch wir das Attribut „ehemalig“ vorangestellt bekamen.

Solange man selbst zu einer überhöhten Gruppe gehört, bemerkt man freilich nicht so leicht, ob diese Bewertung wirklich angemessen ist. Und man fragt nicht danach, in wessen Interesse eine solche Überbewertung sonst liegen könnte. Dass nämlich der „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ und der „Erinnerung an die Friedliche Revolution“ immer öfter eine vordergründig legitimatorische Rolle für das neue System zukam, haben diejenigen deutlicher gespürt, die in der DDR zur äußerlich angepassten Mehrheit gehört hatten. Je mehr das „normale“ Leben in der DDR delegitimiert wurde, umso legitimer musste die pauschale Übernahme der bundesrepublikanischen Verhältnisse in Ostdeutschland erscheinen. So konnte dann auch die Forderung nach einer gesamtdeutschen Verfassungsdebatte beiseitegeschoben werden. Die ersten, die den Heldengeschichten über Bürgerrechtler skeptisch gegenüberstanden, waren diejenigen 95 Prozent der früheren DDR-Bürger, die weder auf der Täter-, noch auf der Opferseite gestanden hatten.

Als sich ab 2015 die „Flüchtlingskrise“ zu einer akuten Vertrauenskrise in die Glaubwürdigkeit von Politik und Medien ausgeweitet hatte, ging alles ganz schnell: Gerade jetzt, als man moralisch integre und politisch unabhängige Personen dringend gebraucht hätte, um aus einem die Demokratie gefährdenden Vertrauensschwund zwischen Regierten und Regierenden herauszufinden, wurden frühere Bürgerrechtler reihenweise diffamiert. Oft genau wegen jenem Tun, das ihnen 1989 und 1990 eine hohe Anerkennung gebracht hatte: Weil sie das Gespräch mit „den anderen“ gesucht hatten. Nach der einfältigen Kontaktschuld-Logik wurden sie nun reflexartig jenen zugeordnet, mit denen sie gesprochen hatten. Das war schockierend für all jene Bürgerrechtler, die 1989 das getan hatten, was eine friedliche Revolution ausmacht: Mit den anderen reden. Keinem von uns, der mit SED-Funktionären und Stasi-Offizieren verhandelt hatte, war bislang eine Nähe zum DDR-System vorgehalten worden. Anders jetzt: Wer das Gespräch mit Pegida-Demonstranten oder „Neuen Rechten“ (die sich übrigens gerade deswegen so nennen, weil sie mit den alten Rechten, den Nazis, nichts zu tun haben wollen) gesucht hatte; wer dafür geworben hatte, ihnen zuzuhören, wurde als „rechtsradikal“ oder gleich als „Nazi“ gebrandmarkt. Wenn er ein früherer Bürgerrechtler war, dann fiel die Diffamierung besonders grobschlächtig aus, so als hätten die Medien und manche Politiker ihre jahrelange Überhöhung der Bürgerrechtler „wiedergutmachen“ müssen, indem sie diese nun schlechtmachten. Eine soziale Gruppe im freien Fall – und die Fallhöhe war hoch! „Bürgerrechtler oder ehemalige Bürgerrechtler?“ weiterlesen

Zerstörung von Kulturgut für die Rettung des Klimas?

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Seit Tagen gibt es Meldungen, dass sich „Klimaaktivisten“ der so genannten  „Letzten Generation“ an die Rahmen berühmter Gemälde festkleben, um die Aufmerksamkeit der Welt auf die angebliche Klimakatastrophe zu richten. Warum das nötig sein soll, wo es kaum noch ein Entrinnen vor den Klimakatastrophenmeldungen gibt, wo schon Kindergartenkinder damit konfrontiert werden, kaum eine Nachrichtensendung ohne Hinweise auf den Klimaschutz gesendet wird, In Theatern, Kinos, Galerien das Klima Thema Nummer 1 ist und die Politik alle Entscheidungen dem Klimaschutz untergeordnet hat, wird nicht erklärt. Da es wirklich keinen Bedarf gibt, auf ein Thema, das bereits alles beherrscht, aufmerksam zu machen, bleibt nur eine Erklärung: diese nicht mehr ganz so jungen Leute, einige der „Aktivisten“ haben die Dreißig schon überschritten, brauchen die Aufmerksamkeit für sich, koste was es wolle. Ihr jüngster Anschlag galt dem Rahmen des Gemäldes „Ruhe auf der Flucht nach Ägypten“ von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) in Berlin. Dabei wurde der kostbare Rahmen erheblich beschädigt, die Kosten für die Restaurierung sind noch nicht beziffert.

Vorher hatten die Klimaterroristen sich an den Rahmen der Sixtinischen Madonna geklebt und damit eine weltweite Aufmerksamkeit erzeugt. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann kommentierte das: „So sehr ich die Verzweiflung der Klimaaktivisten nachvollziehen kann, so deutlich sage ich, die Aktionen sich an Rahmen berühmter Kunstwerke zu kleben, sind eindeutig der falsche Weg. Die Gefahr der Beschädigung der Kunstwerke ist sehr groß. Die in Gefahr gebrachten Werke gehören zum Weltkulturerbe und gehören ebenso geschützt wie unser Klima.“

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass sich offensichtlich Fotografen, die für dpa fotografieren, in Dienst dieser Chaoten stellen. Es ist doch kein Zufall, dass ein Profi-Fotograf vor Ort ist und Fotos macht. Die Frage wäre zu klären, ob der Fotograf Sebastian Kahnert Kenntnis von einer Straftat hatte und warum er diese nicht im Vorfeld verhindert hat. „Zerstörung von Kulturgut für die Rettung des Klimas?“ weiterlesen

Der Weg zur Knechtschaft

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Wie man eine Diktatur abschüttelt und zur Demokratie kommt, wissen wir seit 1989/90. Es war eine schwierige, aber von der Mehrheit getragen Transformation. Die herrschenden Klassen der ehemals sozialistischen Länder verloren ihre Macht, nicht aber ihren Einfluss, denn sie blieben weitgehend unbehelligt und konnten sich den neuen Verhältnissen anpassen. Allzu euphorische Stimmen glaubten sich am Ende der Geschichte, denn nun wäre die Demokratie konkurrenzlos und würde fortan das von allen bevorzugte Gesellschaftsmodell werden.

Dem meisten war klar, dass Demokratie anstrengend ist, denn sie erfordert den aktiven Bürger, der sich in die öffentlichen Angelegenheiten einmischt. Aber dass es einen legalen Weg von der Demokratie zurück zur Diktatur geben könnte, war den Wenigsten bewusst. Dabei hatte es Friedrich August Hayek bereits 1945 in seinem Buch „Der Weg zur Knechtschaft“ vorausgesagt. Es liest sich heute so aktuell, als wäre es geschrieben, um vor der gegenwärtigen Entwicklung zu warnen.

Wer geglaubt hat, dass mit dem schmählichen Zusammenbruch des sozialistischen Lagers, seinem Scheitern, das nicht nur über 100 Millionen Tote, ruinierte Ökonomien und verwüstete Landschaften hinterlassen hat, die sozialistische Idee unwiderruflich diskreditiert sei, hätte es besser wissen können. Mit dem Verschwinden des abschreckenden realen Sozialismus hatte die Theorie wieder freie Bahn.

Wer Hayek liest, begreift auch schnell, warum. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass der Sozialismus nach dem Oktoberputsch nur in Russland ausprobiert wurde.

Hayeks These ist, dass er in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg heimisch wurde, indem die Rathenausche Kriegsplanwirtschaft für den Aufbau nach dem Krieg übernommen wurde. Mit Erfolg, denn die sozialistische Politik der Weimarer Republik wurde im Ausland als nachahmenswertes Beispiel angesehen, Hayek weist nach, wie tief deutsche Theorie und Praxis die Ideale und die Politik in England bestimmt haben. Die englischen Reformer, die ebenfalls die Absicht hatten, die Kriegsplanwirtschaft in Friedenszeiten leicht modifiziert fortzuführen, übersahen, dass dies in Deutschland in den Nationalsozialismus geführt hat.

„Nur wenige wollen zugeben, dass der Aufstieg von Faschismus und Nationalsozialismus nicht als Reaktion gegen die sozialistischen Tendenzen der vorausgegangenen Periode, sondern als zwangsläufige Folge jener Bestrebungen begriffen werden muss. Dies ist die Wahrheit, die die meisten nicht sehen wollen, selbst als man in weiten Kreisen klar erkannte, dass sich das innere Regime im kommunistischen Russland und im nationalsozialistischen Deutschland in vielen seiner abstoßenden Züge ähnelte. So kommt es, dass nicht wenige, die sich über die Verirrungen des Nationalsozialismus unendlich erhaben dünken und alle seien Äußerungen ehrlich hassen, sich doch für Ideale einsetzen, deren Verwirklichung auf geradem Wege die verabscheute Tyrannei herbeiführen würde“.

In unserer Zeit ist das durch „Antifaschisten“ belegt, die ohne Bedenken die Methoden der Totalitären gegen Andersdenkende benutzen und in ihrem Furor so weit gehen, diese als Nazis zu bezeichnen, ohne zu bemerken, dass dies eine unerträgliche Verharmlosung der Nazidiktatur bedeutet. „Der Weg zur Knechtschaft“ weiterlesen

Gasumlage für Unternehmensgewinne

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Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die Gasumlage, die wir solidarisch berappen sollen, dient nicht dazu, von Insolvenz bedrohte Gaslieferer zu stabilisieren, weil sie zur „kritischen Infrastruktur“ gehören, sondern nutzt nicht bedrohten Unternehmen, um ihre Gewinne zu maximieren. Eine drohende Insolvenz gehört laut Verordnung nicht zu den Voraussetzungen, um Gelder aus der Gasumlage zu beantragen. Im Wirtschaftsministerium sei man der Meinung, dass Unternehmen auch Gewinne machen müssten. Ja, können sie, aber Geld, das den Bürgern unter falschem Vorwand abgepresst wird, sind kein normaler Gewinn, sondern Abzocke. Noch keine Regierung der Bundesrepublik hat sich so dreist und arrogant verhalten, wie die Ampel.

Dem Bürger werden täglich neue Lügen vorgesetzt.

Nun fliegt die Lüge von der notwendigen Solidarleistung zum Schutz kritischer Infrastruktur auf. Jetzt wird sogar die Qualitätspresse wach und stellt kritische Fragen, leider hinter der Bezahlschranke.

Ich zitiere im Folgenden ausführlich aus der Welt. Den Text hat dankenswerterweise Cora Stephan auf Facebook zur Verfügung gestellt.

Bisher haben zwölf Unternehmen Geld aus der Gasumlage beantragt. Die wenigsten sind von Insolvenz bedroht. Es steht in der Verordnung nicht, dass drohende Insolvenz Voraussetzung sei, denn grundsätzlich sei man der Rechtsnorm der Gleichheit vor dem Gesetz verpflichtet.

Habeck: „Das finde ich soweit richtig und fair und eine Legion von Juristen hat mir das so erklärt, dass es nicht anders gehen kann […] Weil wir aber nicht wussten, das muss man ehrlicherweise sagen – und niemand wusste das – wie dieser Gasmarkt verflochten ist, wie er im Undurchsichtigen, welche Firmen irgendwelche Anteile an Töchtern und so weiter haben, ist durch diese im Prinzip richtige Entscheidung, ein Problem entstanden, dass sich dann nämlich ein paar Unternehmen reingedrängt haben, die nun wirklich viel Geld verdient haben und die Umlage der Bevölkerung nicht brauchen.“

Haben sich die Unternehmen „reingedrängt“? Keinesfalls. Sie haben lediglich eine Vorlage genutzt, die das Wirtschaftsministerium ihnen geboten hat.

Der Fehler liegt allein bei Habeck, unter dessen Verantwortung das Monstrum Gasumlage in die Welt gesetzt wurde. Und bei seinen Kabinettskollegen, die per Umlaufverfahren die Verordnung abgenickt haben. Besonders hervorzuheben ist das Komplettversagen der FDP, die von vielen Wählern in der Hoffnung auf bürgerliche Restvernunft gewählt wurde. „Gasumlage für Unternehmensgewinne“ weiterlesen

Wie man sich Hofberichterstatter heranzieht

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Bei der heftigen Diskussion um die Maskenfreiheit im Luftwaffenflieger nach Kanada ist ein Punkt nicht angesprochen worden, weil sich die Öffentlichkeit seit den 16 Merkel-Jahren daran gewöhnt hat. Was haben 25 Journalisten im Regierungsflieger zu suchen? Kann man von Leuten, die so dicht beim Kanzler sitzen, die nötige kritische Distanz erwarten? Kaum.

Der Auftrag der freien Presse in einer Demokratie wird so in einer Umarmung erstickt. Wenn es die große Sehnsucht aufstrebender Reporter ist, auch einmal im Staatsflieger zu sitzen, werden sie sich kaum durch kritische Beiträge dieses Ziel selbst verstellen.

Ex-Kanzlerin Merkel hat dieses System zwar nicht erfunden, aber zur Perfektion ausgebaut. Während ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung kontinuierlich sanken, blieb die Jubel-Berichterstattung auf hohem Niveau. Manche Elogen auf ihren Abgang erinnerten in ihrem Kitsch und der Realitätsverweigerung an die Artikel nach Stalins Tod. Während die Journaille sie als größte Kanzlerin aller Zeiten feierte, nach der sich alle noch lange sehnen werden, wird mit jedem Tag klarer, welch fatal falsche Weichenstellungen in den 16 Merkeljahren zur gegenwärtigen allgemeinen Krise geführt haben.

Kanzler Scholz, ein Merkel-Kopist bis in die Rautenhaltung, versucht auch, was die Presse betrifft, Merkels scheinbares Erfolgsrezept zu übernehmen. „Wie man sich Hofberichterstatter heranzieht“ weiterlesen

Maskenpflicht für die Untertanen, Maskenfreiheit für Politiker & Entourage

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Die Maskenfreiheit im Luftwaffenflieger nach Kanada hat für viel Empörung gesorgt. So viel, dass Justizminister Buschmann vor die Kameras des ZDF-Morgenmagazins eilte und versicherte: „Ich kann die Empörung verstehen“. Es sähe so aus, als ob für „die da oben“ andere Regeln gelten als für die Bevölkerung. Im Deutschlandfunk ergänzte Buschmann, wegen dieses Eindrucks „[…] wäre es natürlich politisch klüger, von solchen Ausnahmen, wenn sie denn bestehen, keinen Gebrauch zu machen. Und nach meinen Informationen wird sich das Parlament auch noch mal damit beschäftigen.“

Buschmann hat sich bewusst vage ausgedrückt über die angeblichen Ausnahmen „wenn sie denn bestehen“, denn es gibt im Gesetz keine Ausnahmen, wie man auf dem law blog der Kanzlei Vetter&Mertens nachlesen kann.

„§ 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz) schreibt in seiner derzeit gültigen Fassung eine Maskenpflicht für alle Flugzeuge fest, die von Deutschland aus starten […] Die Maskenpflicht gilt für „alle Verkehrsmittel des Luftverkehrs“. Unter Luftverkehr fallen alle Dinge, die sich unter Leugnung der Schwerkraft von A nach B bewegen und die keine Vögel sind. So ein Regierungsflieger sieht auch stark nach einem „Verkehrsmittel“ aus, selbst wenn vielleicht Luftwaffe oder Bundesrepublik Deutschland draufsteht. Die kolportierten Bilder von dem genutzten Flugzeug lassen jedenfalls in der Journalisten-Holzklasse keinen sonderlichen Unterschied zu einem Lufthansa-Flieger erkennen. Das Infektionsschutzgesetz gilt ganz eindeutig auch für die Bundeswehr. Das steht ausdrücklich in § 54a IfSG, wonach die Bundeswehr selbst für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist.“

Das Argument für die Maskenfreiheit war, beim Regierungsflieger handele sich nicht um einen „öffentlichen“ Flug.

„Dazu muss man das Gesetz sehr genau lesen. Darin heißt es:

Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen „öffentlichem Personenfernverkehr“ und „Verkehrsmitteln des Luftverkehrs“. Bei Letzteren steht das Wort öffentlich gerade nicht. Schon daraus lässt sich sehr deutlich entnehmen, dass der Gesetzgeber sogar bewusst unterscheiden wollte, und zwar so: Maskenpflicht im Personenfernverkehr nur, wenn er öffentlich ist. Maskenpflicht im Flugverkehr, wenn Flugverkehr. Also wird es jedenfalls nichts mit dem Rettungsanker nichtöffentlich.

Auch ein PCR-Test ändert an der Maskenpflicht übrigens nichts, wie man zum Beispiel beim ADAC nachlesen kann und was auch die Lufthansa, die ja den Maskenfrust als Carrier täglich abbekommt, in ihren Verlautbarungen immer wieder betont. Es gibt keine Regelung für den Luftverkehr, welche die Maskenpflicht aufhebt, es sei denn man ist (körperlich) jünger als sechs Jahre oder gesundheitlich beeinträchtigt. Ein Ablasshandel PCR-Test statt Maske findet juristisch nicht statt.“

Weil das Argument nicht öffentlicher Flug nicht standhielt, wurde ein anderes nachgeschoben. Für die Luftwaffe gelte ein „Geschwaderbefehl“. „Maskenpflicht für die Untertanen, Maskenfreiheit für Politiker & Entourage“ weiterlesen

Der Kanzler mit den selektiven Gedächtnislücken

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Von Gastautorin Annette Heinisch

Selektive Demenz ist eine Krankheit, unter der besonders häufig Politiker leiden. Sie wissen plötzlich nichts mehr, das aber ganz genau. Das ist schwierig durchzuhalten, selbst dann, wenn man der Kanzler ist. Aber eines nach dem anderen.

Bei der erneuten Anhörung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft bleibt Scholz seiner Strategie treu: Er wisse von nichts, habe aber definitiv niemanden und nichts beeinflusst, auch nicht beim Steuerverfahren Warburg, denn das tue er nie.

Zu Anfang der Befragung muss er Namen, Beruf, Wohnort und Alter angeben. Dabei die erste Überraschung, als Beruf gibt er Rechtsanwalt an – manche hielten ihn für den Kanzler, aber vielleicht hat er das vergessen. Man weiß es nicht.

Anschließend verliest er eine Art Verteidigungsschrift, die beweist, dass er seinen Beruf beherrscht. Er zitiert aus Presseartikeln, danach ist klar: Man könne ihm nichts nachweisen. Vorsorglich betont er ausdrücklich, dass er die Cum-Ex – Geschäfte für absolut illegal hält, Steuerstraftaten nicht für Kavaliersdelikte und überhaupt ein hartnäckiger Kämpfer für Steuergerechtigkeit sei. Er betont, dass letztlich dem Staat kein Schaden entstanden sei, weil die Warburg Bank später die zu Unrecht erstattete Steuer zurückgezahlt habe und auch keine Verjährung eingetreten sei. Es sei völlig in Ordnung gewesen, die Rückforderung nicht geltend zu machen, weil man sie nach einer strafrechtlichen Verurteilung auf dieser Grundlage hätte geltend machen können.

Er habe mit vielen Vertretern der Stadtgesellschaft geredet, sozusagen ein offenes Haus gehabt, es sei gut, dass die Leute nicht gewusst hätten, wie leicht man einen Termin bei ihm hätte bekommen können. Aufgrund der Menge an Gesprächen könne er sich an Einzelheiten nicht erinnern. Allerdings sei sein Parteifreund Alfons Pawelczyk ein langjähriger Weggefährte gewesen, auch an Johannes Kahrs kann er sich erinnern. An mehr aber nicht, das meiste erfährt er offenbar aus der Presse.

Auf Vorhalt, der Anwalt von Olearius (Mitgesellschafter Warburg Bank) habe ausgesagt, man besuche den Bürgermeister nicht, weil man ihn mal wieder sehen wolle, bleibt Scholz bei seiner Strategie. Er wisse von nichts, habe aber sicher keinen politischen Einfluss ausgeübt. „Der Kanzler mit den selektiven Gedächtnislücken“ weiterlesen

Bereits  131 000 Bürger fordern: GEZ-Zwangsgebühren abschaffen!

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Der Sumpf um die EX-Intendantin des RBB, Patrizia Schlesinger, soll als Einzelfall behandelt und möglichst schnell dem Vergessen überantwortet werden. Tatsächlich wirft der Fall aber die grundsätzliche Frage auf, warum es ein solches Netz an Regionalsendern mit Intendanzen und riesigen bürokratischen Apparaten geben muss. Wieviel Geld der Gebührenzahler fließt wirklich in die Produktion gemäß dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender und wieviel fließt in die Selbstbedienung á Schlesinger?

Es geht nicht um die Sanierung sondern um eine grundlegende Reform  der Öffentlich-Rechtlichen. Die gelingt nur, wenn die Zwangsgebühren abgeschafft werden.

Wer diese Meinung teilt, kann sich der Petition der JF zur Abschaffung der Zwangsgebühren anschließen:

https://petitionfuerdemokratie.de/gez-zwangsgebuehren-sofort-abschaffen/?optin=cfUil3ZZmwuHxWd0DPE0Ev

Cum Scholz

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Von Gastautorin Annette Heinisch

Es gibt Sätze, deren tieferer Sinn sich erst beim aufmerksamen Zuhören erschließt. Beispielsweise der Satz von Kanzler Olaf Scholz, mit dem er die Frage Gordon Repinskis von „The Pioneer“ in der Bundespressekonferenz zum Thema Cum Ex–Geschäfte der Warbung Bank beantwortet:

„Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat.“ (ab Min. 56:10)

Damit sagt er ausdrücklich nicht, dass es keine Beeinflussung gegeben habe. Er betont lediglich, dass man bisher weder ihm noch dem damaligen Finanzsenator und heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher etwas nachweisen konnte. Scholz klingt ohnehin bei Pressekonferenzen häufig wie ein Angeklagter, dem sein Anwalt geraten hat, möglichst wenig zu sagen. Wenn er Fragen mit einem kurzen „Ja“ oder „Nein“ beantwortet, so wäre er damit der Liebling aller Verteidiger.

Er habe alles gesagt, werde dies auch weitere Stunden lang tun, aber es würde nichts dabei herauskommen und nach all der Zeit solle man es auch mal gut sein lassen, so Scholz. Damit ist klar, wie er das Drehbuch für die Anhörung des Cum Ex-Ausschusses in Hamburg entworfen hat.

Diese Einschätzung des Kanzlers ist vor dem Hintergrund der letzten Entwicklungen ein wenig bizarr. Fast könnte man meinen, die Schlinge ziehe sich langsam so bedrohlich zu, dass Scholz die Untersuchung schnellstmöglich beendet sehen will. Immerhin hat man in einem Schließfach seines Parteifreundes, des früheren Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, der den einflussreichen Wahlbezirk Hamburg-Mitte vertrat und sich unstreitig in verschiedener Hinsicht für die Warburg Bank stark machte, im Rahmen einer Durchsuchung € 214.800,- gefunden. Der Durchsuchungsbeschluss gegen Kahrs erging wegen des Verdachts auf Begünstigung zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Cum Ex–Geschäften der Warburg Bank. Ein solcher Beschluss ergeht gem. § 102 StPO nur dann, wenn der Ermittlungsrichter nach den ihm vorliegenden Ermittlungsergebnissen überzeugt ist, dass die Durchsuchung verhältnismäßig ist und ein Anfangsverdacht besteht.

Bereits vor zwei Jahren war bekannt geworden, dass die Warburg Bank teils über Tochterfirmen insgesamt € 45.500,- an die SPD spendete, davon € 38.000,- an den Kreisverband Hamburg – Mitte, also exakt den Kreisverband von Johannes Kahrs.

Kahrs hatte sich u. a. für die Treffen des Warburg Bank Gesellschafters Christian Olearius mit dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz stark gemacht. Kurz nach den ersten Treffen hatte sich die Hamburger Finanzverwaltung 2016 dazu entschieden, auf mögliche Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro zu verzichten und sie stattdessen in die Verjährung laufen lassen. Ursprünglich war entsprechend der Rechtslage eine Steuerrückforderung geplant, die Warburg Bank hatte davon erfahren, anschließend dann alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rückforderung zu verhindern.

Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergibt sich nunmehr der Verdacht, dass wichtige Akten und Mails nicht vorgelegt wurden oder möglicherweise sogar verschwunden sind. Aufgrund des auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigten Grundsatzes der Aktenvollständigkeit (Beschluss BVerfG vom 06. Juni 1983 – 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 –) dürfen weder Aktenbestandteile noch E-Mails entfernt, vernichtet oder gelöscht werden. Dies wäre eine strafbare Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB). „Cum Scholz“ weiterlesen

Die Akte „Zwangsgebührenfinanzierte Staatsmedien“ (Matthias Döpfner)

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Von Gastautorin Angelika Barbe

Reicht eine Reform des ÖRR, nachdem das Ausmaß von Korruption und Gratismentalität – die Finanzminister Lindner fälschlich den Bürgern unterstellt, aber in den Chefetagen der Sendeanstalten am Beispiel Patricia Schlesinger öffentlich zu besichtigen ist – oder hat sich nicht eher das gesamte System selbst ad absurdum geführt?

Die Schlinge zieht sich um den ÖRR zusammen. Wo Gebührengelder zum persönlichen Vorteil zweckentfremdet werden, einseitige Regierungspropaganda stattfindet und sich Hofberichterstatter unter dem Vorwand der Legalität, selbst privilegieren können, ist der Untergang nahe.

Mit plumper Hofberichterstattung leisten öffentlich-rechtliche Medien das Gegenteil dessen, was das BVerfG ihnen als Auftrag vorschrieb. Gleichzeitig können sie das ihnen anvertraute Geld der Zwangsgebührenzahler unkontrolliert missbrauchen, weil sich vermeintliche  Kontrollinstanzen wie Rundfunkrat und deren Mitglieder aus Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und Gesellschaft, sowie der Verwaltungsrat als Totalversager entpuppen.

Die Strategie der ÖRR in der Krise ist sowohl perfide, als auch genial. Um vom Bereicherungssystem abzulenken, wird Schlesinger als Einzelfall hingestellt, um von der Frage abzulenken, ob ihr Verhalten durch Fehler im öffentlich-rechtlichen System erst möglich wurde. Echte Einsicht oder gar Reue ist nicht zu sehen, ein Ende der Staatspropaganda nicht zu erwarten.

Namhafte deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren die zunehmende politische Unausgewogenheit in der Berichterstattung der ARD/ZDF-Sender. Prof. Hillgruber erkennt eine „defizitäre Erfüllung des Programmauftrags“. Er sagt zu BILD: „An der Ausgewogenheit bestehen schon seit längerem erhebliche Zweifel.“ Hillgruber weiter: „Die öffentlich-rechtlichen Sender lenken nicht selten durch einseitige, tendenziöse Berichterstattung den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in ganz bestimmte Richtungen!“

Wer von Staatshilfe und Sponsorengeldern (Bill Gates) lebt, wie der “Spiegel” mit seinen „Relotiussen“, will ein verrottetes GEZ-System wie die “zwangsgebührenfinanzierten Staats-medien” (Matthias Döpfner) natürlich erhalten. Aber dieses sich selbst aufblasende System ist jetzt wegen überbordender Gier und Völlerei geplatzt. Es gibt genug Nachrichtenkanäle, die eine Informationsgrundversorgung gewährleisten und ÖRR überflüssig machen.

Die Rundfunkbeitragspflicht gilt für jeden Wohnungsinhaber. Man kann sich von der Zahlung der monatlich 18,36 € befreien lassen, wenn man staatliche Sozialleistungen empfängt. Es gibt Härtefälle, bei denen Personen solche Hilfen nicht beziehen, trotzdem aber zu arm sind für die Beitragszahlung. Dazu zählen bedürftige Studenten. Ihnen bleibt im Streit mit dem „Beitragsservice“ nur der Weg zum Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Jahr 2019 (BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 – 6 C 10.18 – openJur), dass ein Einkommen in Höhe sozialer Regelleistungen nicht für GEZ-Beiträge eingesetzt werden muss.

Im Verfahren hatte der Rundfunk allerdings argumentiert, es sei armen Studenten zumutbar, sich “entweder selbst zu helfen oder von der Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand zu nehmen.“ Das Gericht verwarf diese Hartherzigkeit und plädierte für den  Härtefall.

Hartherzig sind die Sender nur gegenüber armen Studenten, nicht aber, wenn es um Privilegien eigener Mitarbeiter oder Senderchefs geht.

Patricia Schlesinger behauptet, Opfer einer Kampagne“ geworden zu sein und bemüht damit eine unglaubwürdige Opferattitüde. Sie ist lange im TV-Geschäft, moderierte Panorama, ihr Mann war Journalist beim  Spiegel. Beide benehmen sich inzwischen wie Manchester-Kapitalisten. „Die Akte „Zwangsgebührenfinanzierte Staatsmedien“ (Matthias Döpfner)“ weiterlesen