Der Ausnahmezustand soll zur neuen Normalität werden

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Am 18.11.2020 hatte die große Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Gesetz beschlossen, das erst einen Tag vorher zum Lesen zur Verfügung stand. Wie viele unserer Volksvertreter tatsächlich zur Kenntnis genommen haben, was im Gesetz stand, bleibt ein Geheimnis. Tatsache ist, dass in diesem Gesetz mindestens 7x von ermächtigen die Rede war. Genau das tat der Bundestag. Er ermächtigte die Regierung in einer angeblichen „epidemischen Lage von nationaler Tragweite” ohne weitere Konsultation des Parlaments Notstandsverordnungen zu erlassen. Was sie seitdem ungehemmt tat. Zur Eindämmung der Pandemie haben diese Verordnungen zwar nicht beigetragen, wohl aber zur Traumatisierung der Bevölkerung, besonders der Kinder und Jugendlichen und zur massiven Schädigung ganzer Wirtschaftszweige.
Wer sich gefragt hat, warum gerade jetzt bei sinkenden Infektionszahlen die Corona-Propaganda täglich verschärft wird durch Warnungen vor einer dritten Welle und Mutanten findet jetzt eine Antwort.

Die Regierung plant, diesen Notstand über dem 31. März hinaus zu verlängern. Das geht aus einem „Entwurf einer Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD” vom 1. Februar diesen Jahres hervor.

Darin steht:

„Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19, ist es notwendig, die Geltung der gegenwärtig geltenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die langzeitpflegerischen Versorgung über den 31. März 2021 zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die geschaffenen rechtlichen Grundlagen zu erhalten.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer Pandemielage über den 31. März 2021 hinaus gelten: Die der Feststellung einer epidemischen Lage zu Grunde liegende Norm des § 5 IfSG tritt nicht außer Kraft. Der Deutsche Bundestag hat jedoch bei entsprechender Lage mindestens alle drei Monate über die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut zu entscheiden.”
Die ganzen Text kann man hier nachlesen.

Wer jetzt nicht ein Stoppzeichen setzt, wird dem Dauernotstand nie entkommen!



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