Die fragwürdigen Methoden des Gabor Halasz vom NDR

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Bei meinem ersten Bericht über die unsägliche Diffamierungssendung von „Panorama“ über drei Bürgerrechtler hatte ich bereits angekündigt, dass die angewendeten Methoden noch einer tieferen Analyse bedürfen. Das folgt am Freitag auf Hallo Meinung – TV. Es ist aber auch interessant, was gepalnt war, aber nicht gesendet werden konnte.

Herr Halasz hatte keinen Erfolg bei seinem Versuch, Angelika Barbe zu einem Interview zu überreden. Dann sah er aber am 18. November, an dem Tag, als die Mehrheit des Bundestrages mit dem Bevölkerungsschutzgesetz ihrer eigenen Entmündigung zustimmte, Angelika Barbe auf Videomitschnitten, die Szenen aus dem Bundestag zeigten. Ich will hier nicht noch einmal aufführen, wie Politik und Haltungs-Medien hyperventilierten, weil die Abgeordneten zu ihrem Stimmverhalten befragt wurden und sogar den Staatsanwalt ins rhetorische Sperrrfeuer schickten. Interessant daran ist, dass Halasz offenbar dieser Desinformation geglaubt hat, oder glauben wollte. Bei den DDR-Propagandisten galt immer die eiserne Regel, niemals auf die eigene Propaganda hereinzufallen. Unsere Haltungsjournalisten sind nicht einmal dazu in der Lage. Noch weniger stellen sie die allernötigsten Recherchen an, wie die Fragen von Halasz beweisen, die er an Angelika Barbe geschickt hat:

„Sie waren ja am vergangenen Mittwoch im Deutschen Bundestag. Das ist auf mehreren Videos und Fotos zu sehen und wird von Abgeordneten berichtet.

Dazu habe ich folgende Fragen: Mit welchem Ziel sind Sie am Mittwoch in den Bundestag gegangen?
1. Waren Sie Gast eines Abgeordneten? Wenn ja, von wem?
2. Uns wurde berichtet, dass Sie Abgeordnete vor der Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz unter Druck gesetzt haben. Trifft das zu?
3. Inwiefern ist es aus Ihrer Sicht in Ordnung, frei gewählte Abgeordnete unter Druck zu setzen beziehungsweise einzuschüchtern?

5. Möglicherweise drohen Ihnen rechtliche Konsequenzen. Wie stehen Sie dazu?“

Angelikas Antwort:
Sehr geehrter Herr Halasz,
selbstverständlich beantworte ich Ihre Fragen.

Zu 1., 2., 3.,5.
Es ist Ihnen möglicherweise entgangen, daß ich vier Jahre gewählte Parlamentarierin im Deutschen Bundestag war und mich als Innenpolitikerin u.a. für das Stasisunterlagengesetz und die Enquetekommission zur Aufarbeitung der Vergangenheit engagierte, aber auch unter dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden und brillianten Juristen Hans-Jochen Vogel mit Verfassungsfragen betraut war.
Seit meinem Ausscheiden aus dem Bundestag darf ich mit dem Ausweis einer ehemaligen Abgeordneten das Parlament jederzeit betreten. Das tue ich von Zeit zu Zeit, um mit Abgeordneten zu sprechen, wie zum Beispiel, um rechtliche und finanzielle Nachbesserungen für ehemals politisch von der SED Verfolgte zu erörtern, die nach 30 Jahren noch immer nicht die gebührende Entschädigung für die Verbrechen der SED erhalten, die wir im Rehabilitierungsgesetz der letzten frei gewählten Volkskammer parteiübergreifend gefordert hatten. Sie müssen lebenslang mit massiven Benachteiligungen leben, während die Täter (SED/Linke) im Bundestag hofiert werden und die Opfer verhöhnen.

Weshalb und wofür sollten mir eigentlich rechtliche Konsequenzen drohen, wie Sie unterstellen? Als ernst zu nehmender Journalist hätten Sie die obigen Tatsachen vor einer Anfrage recherchieren und kennen müssen.

Ich habe einen Offenen Brief: “Sie können uns die Freiheit nehmen, aber unseren Widerstand nicht” an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschrieben, der bei Vera Lengsfeld, philosophia perennis,  Epoch Times und Theeuropen erschien, auf youtube  verlesen und mehr als 120 000 mal angeklickt worden war.
Aus diesem Grund nutzte ich als ehemalige Abgeordnete die Möglichkeit, meinen Offenen Brief den MdB’s persönlich zu übergeben. Denn die Zeit zwischen 1. Lesung des Bevöl-kerungsschutzgesetzes und der abschließenden 2. und 3. Lesung betrug nur zwei Wochen.
Jeder Lobbyist, der Zugang zum Bundestag hat, spricht mit Abgeordneten, um seine Sichtweise mit ihnen zu erörtern.

Ihre Unterstellung, man könne “Druck auf Abgeordnete” ausüben, geht davon aus, daß Abgeordnete ihre Entscheidungen heimlich treffen und dann vor der Öffentlichkeit geheim halten. Das ist nicht der Fall. Parlamentarier sind in der offenen Gesellschaft der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig.

Ich wurde in der Diskussion um den Asylparagraphen 16 a, Abs.2 in den 90igern über ein Jahr von Bürgern, Journalisten, Parteigenossen und NGo`s auf vielfältige Art und Weise vor der Abstimmung zu meiner Entscheidung befragt und kann darin keinen „Druck“- wie Sie es formulieren, erkennen, sondern eine selbstverständliche demokratische Vorgehensweise.
Von einer langen reiflichen Überlegenszeit konnte jetzt beim Infektionsschutzgesetzt keine Rede sein. Viele Abgeordnete selbst klagten über eine unzumutbare Eile im Gesetzgebungsverfahren.

Meine Erfahrungen mit den Abgeordneten am 18.11. waren sehr unterschiedlich. Ich fragte jedesmal, ob sie meinen Brief schon gelesen hätten. Manche nahmen den Brief wortlos entgegen, manche sprachen mit mir ein paar Worte. Während Herr Scholz wortlos abwinkte, nahm mir Herr Heil den Brief ab und begrüßte mich freundlich mit meinem Namen. Er war auch der einzige, der sich die unschönen Wasserwerferszenen, die nebenan vor dem Brandenburger Tor in der Realität passierten und von ntv übertragen wurden, ansah.

Mein Verhalten wurde in der gesamten Zeit von Beamten des BKA und der Bundespolizei beobachtet und überwacht die sich nebst einigen Abgeordnetenmitarbeitern ebenfalls im Vorraum zum Plenarsaal aufhielten.

Ich habe aber auch Fragen an Sie.
Haben sie die Vertreter von Extinction rebellion nach deren Aktion am Juli 2020 auch angefragt, wie sie zu den rechtlichen Konsequenzen stehen, die ihre Aktion nach sich zieht? Oder waren Sie sich sicher, daß man das nach § 106 Absatz 1 Nr, 2a und § 106 Absatz 2 STGB (Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) nicht prüfen würde, weil es einen Verein betrifft, dem Sie politisch nahestehen?

Ihre Fragen und meine Antwort leite ich per Verteiler weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Barbe



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