Paritätsgesetz in Thüringen verfassungswidrig!

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Die Thüringer Verfassungsrichter haben die Demontage der freien Wahlen, die von den Thüringern 1989 auf den Straßen erstritten wurde, durch die Rot-Rot-Grüne Minderheitsregierung gestoppt.

Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung. Geklagt hatte die AfD, die damit erfolgreich war. Sie argumentierte im Kern, dass durch die Paritätsregelung das Recht der Parteien beschnitten wird, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie aufstellen.

Nun müssen Parteien in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen.

Die Paritätsregelung in Thüringen war 2019 von der damaligen Regierung aus Linke, SPD und Grünen beschlossen worden. Ziel der Gesetzesnovelle sollte es sein, den Anteil von Frauen im Parlament zu erhöhen. (Warum sich die Regierung darauf kaprizierte, obwohl sie ansonsten der Meinung ist, dass des mindestens 60 Geschlechter gäbe und dieselben sowieso nur ein soziales Konstrukt seien, hat sie nie erklärt. Aus Sicht aller anderen Geschlechter müsste das Gesetz deshalb als reaktionär abgelehnt werden. Ironie off).

Auch in anderen Bundesländern fordern Politiker solche verfassungswidrigen Regelungen. In Brandenburg hatte der Landtag im Januar 2019 den Weg für eine Paritätsregelung freigemacht.

In beiden Bundesländern gab es von Anfang an schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, über die sich die Politiker aber hinweggesetzt haben. Das Urteil könnte eine Signalwirkung für Brandenburg haben, denn auch dort müssen Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Paritätsregelung mit der Landesverfassung übereinstimmt.

Auf Bundesebene hatten sich Frauenministerin Franziska Giffey und die damalige Justizministerin Katarina Barley von der SPD dafür eingesetzt, per Gesetz eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen. Vorbild dafür ist Frankreich, dort gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Parité-Gesetz. Ob dieses Gesetz den Aufstieg von Marie le Pen unterstützt hat, ist eine interessante Frage.

Kürzlich hat sich die Noch-CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer für eine paritätische Besetzung der Listenplätze strak gemacht. Sie warb dafür ausgerechnet mit dem Argument, sie selbst sei eine Quotenfrau und hätte der Quote ihren Aufstieg zu verdanken. Ein deutlicheres Zeichen, dass Kompetenz auch in der CDU keine Rolle mehr spielt, hätte es nicht geben können. Nach neuesten Meldungen soll es heftige Ablehnung der Quote bei der CDU-Basis geben. Ob sich die Funktionäre auf dem nächsten Parteitag, wenn die Quote beschlossen werden soll, davon beeindrucken lassen, ist fraglich. Erst wenn Kompetenz wieder zählt, wie die Werteunion fordert, wird der Quotenirrsinn aufhören.



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