Corona: Was wird uns noch verschwiegen?

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Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus werden immer drastischer, die Versäumnisse der Politik immer offensichtlicher. Dabei war seit Jahren klar, dass es zu einer Pandemie kommen könnte, aber Vorkehrungen wurden keine getroffen. Deshalb steht die Frage steht drängender im Raum: Was wird uns wohlmöglich verschwiegen? Und ggf. warum?

Von Gastautor Wolfgang Holzapfel

Inzwischen ist eine weiteres Dokument aus dem Jahr 2012 aufgetaucht, in dem schwerwiegende Fakten dokumentiert wurden, die nachdenklich machen:

So dokumentierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel im Dezember 2012 unter dem Az.: 45242.0100 eine „Empfehlung der ZKBS zur Risikobewertung des neuartigen humanen Coronavirus hCoV-EMC als Spender- oder Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten gemäß § 5 Absatz 1 GenTSV“.

Symptome: Husten, Fieber, Pneumonie

Nach einer Bezeichnung des „neuartigen humanen Coronavirus“, das zur „Familie der Coronaviridae“ gehöre, wird akribisch die Herkunft beschrieben. Danach wurde der Coronarvirus „erstmalig im Juni 2012 in Saudi-Arabien aus dem Sputum eines 60jährigen Mannes mit einer schweren Atemwegserkrankung isoliert“. Ein zweiter Fall einer Infektion trat demnach „im September 2012 mit dem neuartigen Virus bei einem 49jährigen Mann in Katar auf. Die Sequenzierung (d.h. die Bestimmung der Abfolge der Basen in der Desoxyribonukleinsäure, Anmerkung der Redaktion.) von sieben hochkonservierten Domänen aus dem Polymerase-Gen ergab, dass hCoV-EMC zum Genus Betacoronavirus gehört und am nächsten mit den Fledermaus-Coronaviren HKU4 und HKU5 verwandt ist.

Das Bundesamt beschreibt akribisch die Infektion, die bei beiden Patienten „mit einer schweren Pneumonie und Nierenversagen assoziiert war. Als weitere Symptome traten zudem Husten, Fieber, Gelenk- und Muskelschmerzen auf. Einer der Patienten verstarb an der Infektion, der andere befindet sich weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung und muss künstlich beatmet werden“. Es wurden zum Zeitpunkt der Dokumentation das Auftreten von „sieben weiteren bestätigten Erkrankungsfällen in Katar, Jordanien und Saudi-Arabien mit einer vergleichbaren Symptomatik“ aufgeführt, „von denen vier tödlich verlaufen sind“.

2012 bereits Behandlung in Nordrhein-Westfalen

Interessant aus heutiger Sicht: „Einer der drei Patienten, welche die Infektion überlebt haben, wurde in Deutschland in einer Speziallungenklinik in Nordrhein-Westfalen behandelt und konnte mittlerweile aus der Klinik entlassen werden.“

Über das Wirtsspektrum des Virus lagen zum Zeitpunkt der Dokumentation „keine Informationen“ vor. In entsprechenden Versuchen im Labor könnten Zellen von Grünen Meerkatzen und Zellen von Rhesusaffen produktiv infiziert werden. Ein zoonotisches Potenzial (Krankheitserreger, die auf den Menschen übertragen werden können und dort Erkrankungen (Zoonosen) hervorrufen können, besitzen ein zoonotisches Potenzial, Anmerkung der Redaktion) kann aufgrund der engen Verwandtschaft zu den Fledermaus-Coronaviren nicht ausgeschlossen werden.

Bundesamt bescheinigt 2012 geringe Effizienz der Übertragungen

Die abschließende Feststellung, wonach „Coronaviren hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen werden und für das neuartige humane Coronavirus somit ebenfalls eine Luftübertragung möglich wäre“ liest sich wie ein aktueller Bericht aus dem Jahr 2020. Das Bundesamt schlussfolgert: „In Anbetracht eines Familienclusters von drei bestätigten Fällen in Saudi-Arabien ist zudem eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung nicht auszuschließen.“ Allerdings wurde wohl kein dringender Handlungsbedarf gesehen, „da im persönlichen Umfeld aller weiteren Patienten sowie beim medizinischen Betreuungspersonal bislang keine Fälle von Infektionen mit hCoV-EMC festgestellt wurden“ und daher „allenfalls von einer geringen Effizienz der Übertragung auszugehen“ ist [8,9].

Sieben Jahre später plagt sich die ganze Welt um die Eindämmung dieses unheimlichen Virus, stellt die Politik in behaupteter Vorsorge ganz Deutschland unter Quarantäne, ohne einmal die Frage zu stellen, wer unter Umständen für mögliche Versäumnisse Verantwortung zu übernehmen hat. Immerhin zeichnet sich immer deutlicher ein Szenario ab, nachdem die zuständigen Institutionen sieben Jahre Zeit gehabt hätten, sich auf die jetzige Situation vorzubereiten und wohlmöglich auch einen Impfstoff zu entwickeln, der im Akutfall wesentlich schneller auf neue Viren hätte eingestellt werden können, als dies bei der jetzt in den Raum gestellten „schnellstmöglichen Entwicklung eines neuen Impfstoffes“ der Fall wäre, der allerdings „frühestens in drei Jahren zur Verfügung“ stände.

Siehe auch unter Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel :

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/06_Gentechnik/ZKBS/01_Allgemeine_Stellungnahmen_deutsch/09_Viren/hCoV-EMC.pdf



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