Wie man den Ausnahmezustand herbeischreibt

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Spätestens seit dem Interview des Chefredakteurs der stramm linken „Freien Presse“ Torsten Kleditztsch im Deutschlandfunk, dass die Journalisten vor Ort keine Hetzjagden beobachten konnten, ist die von einem Zeckenbiss-Video ausgelöste Medien-Kampagne, in Chemnitz hätten Neonazis Ausländer gejagt, widerlegt worden. Es gibt bis heute keinerlei Beweise. Keine Videos, keine Zeugenaussagen bei der Polizei, keine Anzeigen. Allerdings twitterte sich die Antifa am Sonntag Abend die Finger wund, um Behauptungen über Migrantenjagden zu verbreiten, ohne Beweise zu liefern. Noch am Morgen des 27. August konnte die Polizei zu den beginnenden Medienberichten über „Übergriffe auf Migranten“ nichts sagen.

Das Ganze beruht auf den Behauptungen des Antifa-aktiven Journalisten Johannes Grunert, dem es gelang, in der Nacht zum Montag bei ZEIT ONLINE den Spruch unterzubringen: „Rechte jagen Menschen in Chemnitz.” Zwar liefert er keinen einzigen Beweis, aber das Mediengewitter ging los. Die Kollegen von spoekenkiekerei haben den Ablauf dankenswerterweise genau recherchiert. Ihr Bericht ist ein einzigartiges Dokument des wohl größten Medienskandals in diesem Jahrhundert. Das Besondere an diesem Skandal ist, dass die linksradikale Unterstellung vom Kanzleramt unverzüglich übernommen wurde. Die Gründe dafür werden einst Historiker erforschen. „Wie man den Ausnahmezustand herbeischreibt“ weiterlesen

Die Ereignisse von Chemnitz aus israelischer Sicht

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Gastautor Josef Hueber

Israel: Seismograph für Rassismus

Ein Freund von mir machte mich auf einen Link eines israelischen Blogs aufmerksam, der die Ereignisse mit einer bemerkenswerten, erkennbar um Objektivität bemühten Klarheit darstellt.
Es ist seltsam: Die Nachkommen der tatsächlichen Opfer von Nazi-Ideologie und Nazi-Verbrechen beobachten die Vorgänge offenbar sehr professionell-distanziert und kommen in ihrer Bewertung zu anderen Ergebnissen als der deutsche Journalismus. „Die Ereignisse von Chemnitz aus israelischer Sicht“ weiterlesen

Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft in Chemnitz wegen Totschlags?

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Von Gastautor Max Kinast, Staatsanwalt

Was Chemnitz anbelangt, mit der notwendigen Zurückhaltung:

Auch die Begriffe Mord und Totschlag unterliegen der Begriffsverwirrung. Beide beschreiben die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Eine Tötungsabsicht, wie sie das formuliert haben (“Absicht” ist streng genommen wieder ein terminus technicus) ist bei beiden Verbrechen notwendiges Tatbestandsmerkmal.  Liegt sie nicht vor, reden wir von z.B. fahrlässiger Tötung (tödl. VVerkehrsunfälle). Die vorsätzliche Tötung wird zum Mord, wenn sog. Mordmerkmale hinzutreten (§ 211 Abs. 2 StGB). Einen Totschlag kann man also auch mit einem Messer begehen. Was im Chemnitzer Verfahren passieren wird, bleibt abzuwarten. „Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft in Chemnitz wegen Totschlags?“ weiterlesen