Leichte Sprache – Barrierefreies Geldausgeben oder die teueren Auswüchse der Minderheiten-Industrie

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Von Gastautor Andreas Zahn

 Herr Seibert, der Regierungssprecher war am 06.06.2017 im NDR zu sehen und forderte die Hamburger auf, doch stolz auf den G20 Gipfel zu sein, der nächsten Monat im Juli 2017 in ihrer Stadt stattfindet. Der Hafen sei doch schließlich das beste Symbol für Internationalität und Weltoffenheit Hamburgs

Regierungsoffiziell inspiriert, bin ich gleich durchs Web gesurft und  zu www.G20.org gefloatet.

In der Mitte der Seite prangen die Logos der Bundesregierung und der G20-Knoten. Rechts oben ein Link „Leichte Sprache“. Neugierig geworden klickte ich darauf, weil ich wissen wollte, was das ist.

Ich konnte nicht ahnen, wie viel Zeit ich aufwenden musste, weil ich der Sache mit der „Leichten Sprache“ und „Barrierefreiheit“ auf den Grund gehen wollte und dabei fast verzweifelt auf Grund lief! Ich hätte freiwillig mit Robinson Crusoe getauscht, um auf meiner Insel von solchen Undingen verschont zu werden.

In „Leichter Sprache“ müsste eine Beschreibung meines Ideengebers so lauten:

Die Regierung hat einen Herrn Seibert.
Der ist Regierungs-Sprecher.
Der sagt, was die Regierung so machen will.
Hamburg ist eine Stadt mit einem Hafen.
Da fahren Schiffe in die ganze Welt über das offene Meer.
Hamburg ist also welt-offen.
Bald treffen sich dort Leute und machen G20.
Hamburg soll stolz auf G20 sein.

Zurück zur G20-Seite auf der man also „Leichte Sprache“ und „Gebärdensprache“ anklicken kann. Warum machen das die Leute, die diese Seite gebaut haben? Liest irgendjemand eine  Seite über G20, der nur „Leichte Sprache“ versteht? Und was genau bedeutet „Barrierefreiheit“ auf einer Intranetseite?

O.k.,ich will es wissen. Mir ging es dabei wie den Leuten im Film die im Auto sitzen, eine Abkürzung wollen, aber statt dessen den falschen Abzweig nehmen.

Das geschah mir auf der Seite G20.org, als ich auf „Service“ klickte und dann auf „Benutzerhinweise“. Da war er, der falsche Abzweig oder „Wrong Turn“.

 

Wie tief mich meine Naivität in den Horror führen sollte, ahnte ich zu dem Zeitpunkt nicht. Ich las motiviert den Absatz zur „Barrierefreiheit“: „Die Internetseiten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sind realisiert nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV).“

Sorry, das verstehe ich nicht. Schlagartig wurde mir klar, warum irgendjemand die Idee hatte, eine Version von Internetseiten in „Leichter Sprache“ zu erstellen. Genau jetzt hätte ich eine gebraucht. Wie sich schon bald herausstellen sollte, gab es genau diese Seite aber nicht in „Leichter Sprache“. Ich musste mich tiefer hineinwühlen.

O.k, was ich nicht weiß, kann ich ja googeln: Erstmal „BITV“. Das „Behindertengleichstellungsgesetz BGG“ behielt ich noch im Hinterkopf. Ich ahnte, ich würde es noch brauchen, sehr bald.

Kleine Erinnerung: Ich bin auf der Suche nach der Bedeutung von „barrierefreies Internet“.

Also: BITV ist die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (Tarnname) und heißt eigentlich „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“. Ah, da ist es ja schon, unser BGG.

Ich weiß, ich sprenge den Rahmen, aber die ersten Paragraphen MUSS ich hier ansprechen, sonst werden Sie nie erfahren, warum es die „Leichte Sprache“ gibt und warum es sie geben MUSS:

https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

§1 Sachlicher Geltungsbereich

(2) Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes (§ 1 Nummer 1 und 2) eines Trägers öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

Gilt für Internetauftritte und – angebote [kann mir jemand den Unterschied erläutern? Am besten in „Leichter Sprache“!] und Apps für mobile Geräte. Hier wird also von allen Internetseiten „öffentlicher Gewalt“ auch eine Erläuterung in Gebärdensprache und „Leichter Sprache“ gefordert. „Sind bereitzustellen“, das heißt auf jeder Startseite, die zur Bundesverwaltung gehört! Inklusive Finanzamt.de!

§2 Einzubeziehende Gruppen von Menschen mit Behinderungen

Die Gestaltung der in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik ist dazu bestimmt, Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.

[Aha, es geht um Menschen mit Behinderung §3 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Für diese Menschen gibt es die „Leichte Sprache“, also für Leute wie Stephen Hawking?

http://i.dailymail.co.uk/i/pix/2011/12/07/article-2071146-0F161DD200000578-987_634x583.jpg ]

§3 Anzuwendende Standards

(1) Die in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik sind nach der Anlage 1 so zu gestalten, dass alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Weiterhin sollen zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.

[Ich verstehe nicht, was damit gemeint sein könnte und werde gleich mal zu Anlage 1 übergehen]

In der Anlage 1 wird jetzt haarklein  versucht zu erläutern, welchen Knopf/Button auf der Internetseite man mit einem alternativen Text belegen muss und welche Audio- oder Videodatei zusätzlich mit einer schriftlichen Wiedergabe des Textes zu versehen ist. Eigentlich ging es immer um Gebärdensprache und „Leichte Sprache“. Alternative Texte für Bedienelemente, die von „assistiven Technologien“ erkannt oder ignoriert werden können, brauchen aber wohl nur blinde Menschen, oder? Blinde brauchen nun aber wieder keinen Text des Videos, der „assistiv“ vorgelesen wird, Blinde können sich das Video zumindest anhören.

Da der Text aber nicht in „Leichter Sprache“ geschrieben ist, verstehe ich nicht, worum es wirklich geht. Toll ist, dass konsequent Nutzerinnen und Nutzer angesprochen werden. Aber wieso werden Transgendermenschen oder Angehörige der mindestens 70 anderen Geschlechter eigentlich ausgegrenzt?

§4 Folgenabschätzung

Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.

Und ich Dummerchen dachte immer eine „Folgenabschätzung“ beziehe sich auf die Beurteilung des Aufwands, den so ein Gesetz oder eine Verordnung verursacht, also auch welche Folgekosten daraus entstehen können.

Aber zurück zur „Barrierefreiheit“, vielleicht finde ich was Interessantes im Glossar der BITV.

Ich bekomme zwar erklärt, was eine „Abkürzung“ ist, aber nicht, was „Barrierefreiheit“ sein soll. Mein Favorit ist aber die „Bestimmte sensorische Erfahrung“:

Eine sensorische Erfahrung, die nicht rein dekorativ ist und nicht in erster Linie wichtige Informationen ausdrückt oder eine Funktion ausführt.

Hätten wir das auch geklärt. Der Sinn dieser sensorischen Erfahrung hat meine geistige Barriere leider nicht überwunden.

Warum muss man nun für eine Regierungsseite eine „Leichte Sprache“ verwenden? Ich hatte ja noch das „Behindertengleichstellungsgesetz“ im Sinn und es wurde schon bei den einzubeziehenden Gruppen auf §3 hingewiesen. (Außer ein paar Artikel im Grundgesetz fällt mir kein Gesetz ein, das man lesen und verstehen könnte, ohne dass darin auf andere Gesetze oder dortige Paragraphen „verlinkt“ wird. Probieren Sie es aus! Ich freue mich über jeden Hinweis)

BGG § 3 Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.

Ich weiß nicht, was „einstellungs- und umweltbedingte Barrieren“ sind. Ich würde gern gleichberechtigt am Verständnis von Gesetzen teilhaben!

Um es klar zu sagen: Ich finde es gut, richtig und förderungswürdig, wenn die Gesellschaft versucht, behinderten Menschen Möglichkeiten zu schaffen, besser klar zu kommen. Wenn man sich aber so umfassende Gesetze gibt, die die „gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“ zum Ziel haben, dann muss man schon mal eine „Folgenabschätzung“ machen, und zwar eine echte! Ich habe den Eindruck, das macht man nicht. Wenn ich noch nicht mal beim „Blinden-Verband“ (s.u.) gute Zahlen erhalte, wie viele Menschen blind sind, kann ich auch nicht abschätzen, für wie viele Menschen ich die weißen, geriffelten Blinden-Leit-Platten einbaue, die jeden neuen Fußweg teurer machen. Gleichzeitig schließt das Hallenbad, weil ja kein Geld da ist.

Ich stelle die ketzerische Frage: Lesen Menschen, die die „Leichte Sprache“ zum Verständnis brauchen, also einen nicht so hohen IQ haben, die Seite G20.org, um sich umfassend über den G20-Gipfel in Hamburg zu informieren?

Ich will es niemandem absprechen, aber ich kann es nicht glauben. Warum macht man dann solche Versuche, ein komplexes Unterfangen wie G20 in „Leichte Sprache“ umsetzen zu wollen? Oder in Gebärdensprache?

Gebärdensprache kenne ich, wenn z.B. auf Phoenix, dem n-tv der GEZ, die Tagesschau läuft (mit Ton) und daneben ein kleines Fenster mit einem Gebärdensprecher (heißt das wirklich so? Warum heißt das nicht „Gebärdenzeiger“ oder „Gebärdenmacher“, „Gebärdendolmetscher“ ist da immer noch am passendsten?). Für Menschen, die nicht hören können, ist das eine gute Sache. Bei der Suche nach der Anzahl der tauben Menschen in Deutschland, finde ich die Webseite des Gehörlosen-Bundes (www.gehoerlosen-bund.de). Was ich gleich unter „Über uns“ finde, ist die Anzahl der tauben oder taubstummen Menschen hier im Land (ca. 80.000, also ca. 0,1% der Bevölkerung) und daneben das Spendenkonto. Aber ich finde keine Videos, die mir in Gebärdensprache anzeigen, was ich hier lesen kann. Wozu auch? Taube Menschen können üblicherweise lesen. („Leichte Sprache“ finde ich übrigens auch nicht. Scheint also kein relevantes Problem zu sein)

Das ist auf der www.G20.org etwas aufwändiger gelöst. Da kann ich mir Videos anschauen, in denen mir ein Mann in Gebärdensprache (vermutlich) mitteilt, was ich hier auf der Seite lesen kann. Allerdings ist ein tauber Mensch nicht zwingend blind und kann eine Webseite lesen. Wäre er auch noch blind, würden ihm die Videos allerdings nichts nützen. Die Videos sind zudem auch lautlos. Also Inklusion geht irgendwie anders. Als Hörender fühle ich mich gerade irgendwie benachteiligt und ausgegrenzt. Bei der Tagesschau auf Phoenix hätten irgendwie alle was davon…Neben dem Video folgender Link:

Download HQ (mp4, 212MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Das barrierefreie Video, ich bin noch auf dem richtigen Weg!

Moment mal! Wieso barrierearm? Ich schaue mir das Video nochmals an. Rechts unten fällt mir jetzt ein kleines Symbol [CC] auf. Dort kann ich „deutsch“ auswählen und kann zumindest jetzt Untertitel lesen. OK, diese Barriere habe ich damit überwunden, aber ich schaue mir gerade ein Video in Gebärdensprache an, das mit Text untertitelt ist und dieses Video gibt sinngemäß das wieder, was ich sowieso auf der Internetseite lesen kann. Werden hier Barrieren überwunden, die es gar nicht gibt? Ich klicke den direkten Link zum Video an, hier gibt es die Untertitel plötzlich nicht mehr, im eingebetteten Video waren sie noch da. Ominös, die Barrieren im Internet.

Wer hat das eigentlich bezahlt? Wir! Durch Steuern, die eigentlich für die Mehrheit sinnvoll eingesetzt werden sollten, für Infrastruktur, Bildung oder z.B. für die Daseinsvorsorge, z.B. durch den Unterhalt von Schwimmbädern für die breite Bevölkerung (inkl. Menschen nach §3 BGG, blind, taub, stumm, körperlich oder geistig behindert, eben für alle). In diesen Schwimmbädern können unsere Kinder Schwimmen lernen. Stattdessen werden Unsummen an Geldern ausgegeben, um Minderheiten Wohltaten zukommen zu lassen, die diese nicht mal erreichen („Leichte Sprache“, Blindenleitstreifen in jedem Dorf-Fußweg) oder die diese gar nicht wollen (Protest gegen „Bundesteilhabegesetz“)

https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/teilhabe/bundesteilhabegesetz.html

Unter den Seiten in „Leichter Sprache“ auf G20.org ist vermerkt „capito Bodensee hat diesen Text geprüft.“. Bestimmt nicht kostenlos. Aber sicher auch nicht wirklich umfassend. Obwohl man bei „Leichter Sprache“ auf Abkürzungen verzichten soll, findet man bei den Teilnehmern der G20:

 

An den Treffen der G20

nehmen noch andere welt-weite Organisationen teil.

Zum Beispiel die Welt-Bank und die Vereinten Nationen.

Die Welt-Bank hilft armen Ländern.
Sie leiht ihnen Geld.
Mit dem Geld können die armen Länder zum Beispiel
Schulen für die Kinder bauen.
Oder sie bauen Brunnen,
damit die Menschen sauberes Wasser haben.

Zu den Vereinten Nationen gehören
fast alle Länder der Erde.
Die Abkürzung für Vereinte Nationen ist UN.
Die Vereinten Nationen kümmern sich
um den Frieden in der Welt.
Und sie sorgen dafür,
dass die Länder die Menschen-Rechte einhalten.

 

Aha, die Abkürzung für „V“ereinte Nationen ist also „U“N. Und die Weltbank baut Brunnen, damit die Menschen sauberes Wasser haben. Da ruf ich doch gleich mal an, einen Brunnen im Garten kann ich gut gebrauchen. O.k., die armen Länder bauen die Brunnen, ich rufe nicht an.

Wollen wir es eigentlich weiter zulassen, so viel Geld in die Minderheitenindustrie zu pumpen, ohne dass der Nutzen geprüft wird? Ich frage mich auch, werden Gesetze und Verordnungen, die so verschwurbelt formuliert sind, dann aber auch allumfassend die komplette Teilhabe an Allem garantieren sollen, einfach durchgewunken, weil diejenigen, die darüber abzustimmen haben, es nicht gelesen oder gelesen aber nicht verstanden haben?

In „Leichter Sprache“:
Im Bundestag sitzen die Abgeordneten.
Die beschließen Gesetze.
Manche Gesetze sind nicht in „Leichter Sprache“ geschrieben und deshalb versteht das keiner.
Die Abgeordneten beschließen das trotzdem.
Sie wollen nicht als Dumme dastehen.
Die kosten trägt sowieso die Steuerzahler.

Es wäre zeilführender, die sozialen und menschlichen Komponenten der Betreuung von behinderten Menschen zu stärken. Wäre es nicht billiger als Blindenleitstreifen in jedem Ort, wenn sich ein Blinder per Telefon einen Menschen als Begleiter bestellen könnte, der dem Blinden hilft, den Weg zu finden? Wäre es nicht billiger, mit Menschen, die geistig nicht so fit sind, eine Internetseite zusammen anzuschauen, wenn ihn das interessiert? Wenn er Hilfe beim Verständnis braucht, erklärt ihm das ein Betreuer, der mit ihm zusammen vor dem Computer sitzt. Wäre es nicht sinnvoller, den jeweiligen Verbänden mehr Unterstützung zu geben, damit diese wirkungsvollere Hilfe für die jeweilige Klientel organisieren können? Das Geld, das dafür gebraucht wird, könnte man durch Streichung von Humbug-Projekten wie das Einfügen von „Leichter Sprache“ in offizielle Webseiten sicher bereitstellen.

Ich erinnere noch mal an den §4 Folgenabschätzung in der o.g. Verordnung. Hinterfragt mal ein paar Teile oder hinterfragt mal die gesamte Verordnung!

Die längste Seite in „Leichter Sprache“ auf G20.org war übrigens die Selbstdarstellung „Wer macht diese Internet-Seite“. Soweit lag ich mit meiner Beschreibung von Regieruns-Sprecher Seibert gar nicht daneben.

https://www.g20.org/Webs/G20/DE/Service/LeichteSprache/Aufgaben/_node.html

Macht mehr für die Mehrheit!

Macht doch mal ein Gesetz, dass auch eine Mehrheit von Tätern bestraft werden kann, die eine Frau umzingelt und begrapscht haben, ohne dass dem Einzelnen die konkrete Handlung nachzuweisen ist.

PS: Ebenfalls am 06.06.17 im Fernsehen beklagte sich der DLRG, dass so wenig Kinder schwimmen lernen, weil in letzter Zeit über 400 Bäder geschlossen wurden, weil sie sich nicht betriebswirtschaftlich gerechnet hätten. Ich hätte eine Idee, woher man Gelder umleiten könnte. Die Idee wäre aber der Gipfel. Die Absage des G20-Gipfels. Naja, die Einsparung von ein paar Internetaktivitäten der Minderheiten-Industrie wären auch schon ein guter Anfang.

PS2: Ein Schwimmbad betreibt man für die Menschen vor Ort als Daseinsvorsorge.1041 Bäder sind dichtgemacht oder von Schließung bedroht, sagte der DLRG schon 2015. Ein Schwimmbad muss sich auch nicht „rechnen“. Steuern zu zahlen „rechnet“ sich für die meisten Steuerzahler schließlich auch nicht. Viele Bürger wollen aber ins Schwimmbad gehen!

https://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/meldung-im-detail/neuigkeit/458.html

PS3: Der G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 hat sich nicht „gerechnet“, denn er kostete wohl ca. 120 Mio. EUR, davon ca. 12 Mio EUR für einen Zaun, der hinterher wieder abgebaut wurde.(Wikipedia)

PS4: Der G20-Gipfel in Hamburg soll wohl 400 Mio. EUR kosten. Das „rechnet“ sich garantiert nicht. Davon könnte die Republik lange baden gehen.

https://www.shz.de/regionales/hamburg/kosten-fuer-g20-gipfel-hamburg-kauft-die-katze-im-sack-id16953801.html

Fazit: Wenn die Regierungsseiten nur noch in „Leichter Sprache“ erscheinen, haben uns die „Eliten“ endgültig zu Unmündigen erklärt!



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